Zu Beginn erfolgt eine probatorische Phase. Diese dient dem gegenseitigen Kennenlernen, der Diagnostik und der Prüfung, ob Psychotherapie indiziert ist. Daran schließt sich die Therapiephase an: Eine Kurzzeittherapie umfasst 12 bzw. 24 Sitzungen, eine Langzeittherapie 60 Sitzungen. Umwandlungen und Verlängerungen ermöglichen eine individuelle Gestaltung des Behandlungsumfanges, der sich an Bedarf und Notwendigkeit orientiert.
Eine Psychotherapie ist abrechenbar über
Gesetzliche Krankenkassen
Ambulante Psychotherapie ist im Leistungskatalog der Krankenkassen enthalten. Dementsprechend übernimmt die Kasse in der Regel bei entsprechender Indikation (die Behandlungsbedürftigkeit der
Problematik muss gegeben sein) die Kosten für Ihre Therapie. Auf die ersten sogenannten „probatorischen“ Sitzungen hat jeder Versicherte Anspruch. Erst danach wird ein Antrag bei der Krankenkasse
auf Kostenübernahme gestellt. Bei einer Kurzzeittherapie umfasst diese zunächst 25, bei einer Langzeittherapie 45 Sitzungen (welche in begründeten Fällen verlängert werden können).
Zusätzlich benötigt die Krankenkasse einen ärztlichen Konsiliarbericht, den Sie vor Beginn der eigentlichen Psychotherapie von Ihrem Psychiater oder Hausarzt ausfüllen lassen. Dieser ist
notwendig, um das Vorliegen einer körperlichen Erkrankung abzuklären, da dies unter Umständen im Therapieplan mit berücksichtigt werden muss.
Bitte bringen Sie zum Erstgespräch bzw. zu Beginn jeden neuen Quartals Ihre Versichertenkarte mit.
Private Krankenkassen und Beihilfe
Die Privatkassen übernehmen die Kosten für eine ambulante Psychotherapie je nach individuellen Versicherungsbedingungen. Bitte klären Sie hier im Vorfeld mit Ihrer Krankenkasse ab, in welchem
Umfang eine Kostenübernahme möglich ist und was beim Antragsprozess zu beachten ist. In der Regel haben Sie als Privatversicherter Anspruch auf Kostenerstattung einer ambulanten
Psychotherapie.
Als Beihilfeberechtigter haben Sie ebenso wie bei den gesetzlichen Krankenkassen Anspruch auf fünf probatorische Sitzungen, die in jedem Fall beihilfefähig sind. Nach Antragstellung und
Genehmigung werden die Therapiekosten gemäß der Gebührenordnung für Ärzte und Psychotherapeuten (GOP) in Rechnung gestellt, die sie bei Ihrer Beihilfestelle einreichen können.
Selbstzahler
Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, dass Sie Ihre Therapiestunden selber bezahlen. Die Kosten richten sich nach der Gebührenordnung für Ärzte und Psychotherapeuten (GOP). Bestimmte Angebote (z.B. psychologische Beratung) sind im Leistungskatalog der Krankenkassen nicht
enthalten und müssen daher privat bezahlt werden.